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AGB

§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen/Dienstleistungen zwischen uns und Verbrauchern, bzw. von Verbrauchern Beauftragten (Dienstleister) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung des Auftragnehmers.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptiert der Auftragnehmer nicht. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

§2 Zustandekommen eines Vertrages
Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für das Kaffee-Catering mit dem Kaffee-Mobil
Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
Kaffeerösterei Elbe455 GmbH
Dorfstraße 73
19336 Bad Wilsnack, OT Groß Lüben
zustande.

Besteht der Auftrag aus einer Dienstleistung, insbesondere dem Kaffee-Catering, erfolgt die Leistung an dem zwischen den Parteien vereinbarten Termin. Der Aufbau und die Inbetriebnahme erfolgen ca. 60 Minuten vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung. Der Auftraggeber hat die Erreichbarkeit des Leistungsortes sicherzustellen. Abweichende Vereinbarungen zum Zeitpunkt von Aufbau und Inbetriebnahme, haben schriftlich zu erfolgen.
Der Ausschank der Getränke erfolgt in To-Go-Bechern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Ausschank in Porzellan oder Glas ist gegen Aufpreis möglich. Wir behalten uns in diesem Fall ein Pfandberechnung pro Tasse/Glas vor.

§3 Preise von Dienstleistungen, Servicekosten
Ein vom Auftragnehmer erstelltes schriftliches Angebot bildet die Grundlage für eine Auftragserteilung. Das Angebot enthält alle Arten der zu erbringenden Dienstleistungen mit Angabe des Ortes, der Zeit, der maximalen Personenzahl und der Art der Abrechnung.
Individuelle Absprachen sind nur schriftlich festgehalten verbindlich.
Abrechnungsart 1: Die ausgegebenen Getränke werden nach der gültigen Preisliste abgerechnet. Die Betriebskosten (An- u. Abreise, Miete, Service) werden gesondert mit dem Auftraggeber abgerechnet. Abrechnungsart 2: Die Vertragspartner können sich über eine Pauschale verständigen. Diese enthält alle anfallenden Kosten.

§4 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers
Die technische Bauart des Kaffee-Mobils macht diverse Anforderungen an den Aufstellort notwendig. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der geplante Aufstellort ohne Hilfsmittel erreicht werden den kann. Der Aufstellort muss glatt und eben sein und darf sich nur ebenerdig befinden. Bauliche oder örtliche Hindernisse, die im Vorfeld nicht durch den Auftraggeber beseitigt wurden gehen zu seinen Lasten. Ist eine Erbringung der Leistung aus diesen Gründen nicht möglich, behalten wir uns eine Abrechnung der entstandenen Kosten vor.
Das Kaffee-Mobil hat folgende Maße: L=300 cm, B=125 cm. Das Gewicht liegt bei 200 kg. Der Auftraggeber hat daher sicherzustellen, dass alle Wege und Durchfahrten zum Aufstellort für diese Maße und das Gewicht ausgelegt sind. Der Transport erfolgt in der Regel mit einem Kraftfahrzeug. Dessen Zufahrt muss gewährleistet sein.
Am Aufstellort muss genügend Platz für den Betrieb des Kaffee-Mobil sein. Die Raumhöhe darf nicht unter 220 cm liegen. Links und rechts und hinten müssen mindesten je 100 cm und vorn 200 cm freigehalten werden.
Das Kaffee-Mobil benötigt für den Betrieb einen Stromanschluss von 230 V / 50 Hz. Die elektrische Absicherung muss mindesten 16 Ampere betragen. Eine entsprechende Zuleitung von 20 Metern wird vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Das Kaffee-Mobil verfügt über einen internen Stromzähler. Die verbrauchten KW/h werden in Abrechnungsart 1 verrechnet. Steht kein fester Stromanschluss zur Verfügung, ist beim Auftragnehmer ein Stromaggregat vorhanden.
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung erfolgt im Kaffee-Mobil. Das ist für Frischwasser bis zu einer Menge von 20 Litern und bei Abwasser bis zu einer Menge bis 30 Litern möglich. Darüber hinaus sollte der Zugang zu Trinkwasser möglich sein.

§5 Kapazitäten
Die Anzahl der Getränke, die maximal pro Stunde zubereitet werden können ist begrenzt. Je nach Anzahl und Art liegt sie bei ca. 100. Diese Angabe beruht auf Erfahrungswerten, und ist als Richtwert zu verstehen. Je nach Art und äußeren Umständen kann die tatsächlich auszugebende Zahl der Getränke abweichen. Da alle Kaffeegetränke handwerklich zubereitet werden, kann es bei einem erhöhten Aufkommen kürzeren Wartezeiten kommen.

§6 Stornierung eines erteilten Auftrages
Bei der Buchung eines Kaffeecaterings kann der Vertrag vom Auftragnehmer bis spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Termin gebührenfrei storniert werden.
Außerhalb dieses Zeitraums ist eine Auflösung des Vertrages im Rahmen einer einseitigen Erklärung nur unter Entrichtung einer Stornogebühr möglich. Diese staffelt sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:
vier Wochen vor dem Termin: 25% des Auftragswertes
drei Wochen vor dem Termin: 50% des Auftragswertes
zwei Wochen vor dem Termin: 75% des Auftragswertes
eine Woche vor dem Termin: 90% des Auftragswertes
Die Regelung gilt vorbehaltlich des Widerufsrechts.
Ferner gilt der Abs. 1 nicht, wenn der Kunde nachweislich den Grund für die Lösung des Vertrages nicht zu vertreten hat.

§7 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
Das geschuldete Entgeld ist spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die Zahlung kann per Überweisung oder bar gegen Rechnungsquittierung erfolgen.
Nur soweit etwaige Gegenansprüche des Auftragnehmers rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind, stehen ihm Aufrechnungsrechte zu.

§8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzungen einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Einsatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung im Abs. 3 ausgeschlossen.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale im Sinne des § 444 BGB bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Handelt es sich beim Auftragnehmer um einen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentliches Rechts oder um eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland Gerichtsstand.

§10 Widerrufsrecht des Auftragnehmers als Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

Kaffeerösterei Elbe455 GmbH

FahrBar.cafe

Dorfstraße 73

19336 Bad Wilsnack, OT Groß Lüben
info@fahrBar.cafe

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Ende der Widerrufsbelehrung

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